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Edict, daß alle Contracte, Verträge und Versprechungen, deren Gegenstand die Summe von Funfzig Rthl. übersteiget, vom 1. Octbr. 1770. an, schriftlich errichtet werden, widrigenfalls aber unverbindlich seyn sollen

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Jahr: 1770
Mediengruppe: Buch
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Signatur: 0 B 1668/1 (56) Standort 2: Magazin R 3.1.-422 Standort 3: Barcode: 00098994 Status: Gesperrt Ausleihhinweis:

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Jahr: 1770
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Beschreibung: 4 Blatt
Schlagwortketten:
Friedrich <II., Preußen, König> / Kontrakt / Vertrag / Versprechung / Edikt
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Friedrich II. <Preußen, König> ; Jariges, v.
Fußnote: De Dato Berlin, den 8ten Febr. 1770
Mediengruppe: Buch