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Edict, daß alle und jede Gesammthänder, Agnaten und andere, denen ein gegründetes Succesions-Recht in die vererbte Lehn-Güter zustehet, gehalten seyn sollen, dieses Recht binnen Einem Jahre bey Verlust desselben,

in die geordnete Land- und Successions-Bücher eintragen zu lassen. Imgleichen, daß, und welchergestalt, alle Besitzere sothaner Güter, die geordnete Eintragung ihres Tituli Possessionis genauer, als bishero geschehen, zu beobachten haben ; De Dato Berlin, den 4. August 1763.
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Jahr: 1763
Verlag: Berlin, Gedruckt bey Christian Friedrich Henning
Mediengruppe: Broschüren
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Signatur: 0 B 1668/1 (11) Standort 2: Magazin Standort 3: Barcode: 00043908 Status: Verfügbar Ausleihhinweis:

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Jahr: 1763
Verlag: Berlin, Gedruckt bey Christian Friedrich Henning
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Beschreibung: 6 Bl.
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Friedrich II., König von Preußen; Jariges, v.; Fürst, v.
Fußnote:
Mediengruppe: Broschüren