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Cover von Von Gottes Gnaden Friderich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c
Wir haben Allerhöchst Selbst durch die abschriftlich beyliegende Ordre Unserm Etats-Ministerio zu erkennen gegeben, was bey zeitheriger Betreibung der Aufhebung derer gemeinschaftlichen und vermengten Hütungen Wir für Mängel angemerket, und solchen abgeholfen werden sollen.
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Jahr: 1770
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden Friderich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c
Es ist Euch zu Eurem Direction unterm 22sten Febr. a. c. bekannt gemachet worden: daß die, in dem Stempel-Edict vom 13ten May 1766. Art. 14. n. 5. festgesetzte Exemtion von dem Gebrauch des Stempel-Papiers, nicht nur bey Actibus contentiofae jurisdictionis, sondern überhaupt ohne Unterscheid in allen Fällen, wo das Object nur bis dreyßig Thaler ausmache, statt finden müsse.
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Jahr: 1769
Mediengruppe: Buch
Cover von Copia. Von Gottes Gnaden Friedrich, König von Preußen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Es ist von Uns Höchstselbst aus eigener Bewegung verordnet worden: Daß in Unsern Landen aus einer Provinz in die andere künftig kein Abschoß weiter gefordert werden solle ; Seine Königl. Majestät von Preussen, Unser allergnädigster Herr, haben bey der Gelegenheit, daß die Kämmern zu Königsberg von dem Liebnitzischen Stadt-Syndicus Roock, wegen seines in Preussen ererbten und nach Schlesien zu ziehenden Vermögens, den Abschlos gefordert hat, allerhöchst zu resolvieren geruhet (...)
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Jahr: 1777
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden, Friedrich, König von Preußen, Marggraf zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Ihr empfanget hiebey 60 gedruckte Exemplaria der, von Uns aus Höchsteigener Bewegung, um Personen bürgerlichen Standes von dem Ankauf adelicher Güter abzuhalten (...)
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Jahr: 1775
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden, Friedrich, König von Preußen, Marggraf zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Die von Unserer Haupt-Banque ausgestellte Obligationes über die bey derselben oder bey ihren Provincial-Comtoirs zinsbar belegte Gerichtliche Deposita, Pupillen-Gelder, und sonstige Capitalien, sind zeithero sowohl mit dem Siegel des Haupt-Banco-Praesidii, als des Haupt-Banco-Directorii auf Siegellad abgedruckt versehen gewesen, und es hat sich öfters erreignet, daß wenn bey Versendung der Obligationen durch die Post das Lack sich erwärmet, durch Ankleben des Papiers, die Rahmen oder die Zahlen unleserlich worden sind.
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Jahr: 1775
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden, Friedrich, König von Preußen, Marggraf zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Es haben sich nach dem Anführen Unsers General-Directorii verschiedene Fälle ereignet, daß mit Grundstücken angesessene Soldaten desertiret, vorhero aber die Grundstücke gerichtlich verpfändet, das darauf geliehene Geld mitgenommen, und da die Judicia die Obligationen confirmiret und eingetragen, die Creditored zum Nachtheil der Invaliden-Casse ihr Darlehn bezahlt erhalten haben.
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Jahr: 1775
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden, Friedrich, König von Preußen, Marggraf zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Es ist angefraget worden: ob Sopldaten und Unter-Officiers-Weiber, welche mit Bürgrlichen oder Bauern fundis ansätzig sind, wenn sie diese mit passivis oneriren wollen, oder Kauf-Geld darauf stehend behalten, so wie ihre Ehemänner, nach der Circulair-Verordnung vom 26. Juli a. c. den Consens des Chefs, darüber beybringen müssen.
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Jahr: 1775
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden, Friderich, König von Preußen, Marggraf zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Nachdem verschiedentlich bemerket worden, daß von einigen Ober- besonders aber Unter-Gerichten auch andern Collegiis, nach Zurückerhaltung der in hiesige Banque belegten Capitalien, die darüber vorhin ausgestellte Obligationes (...)
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Jahr: 1774
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden Friderich, König von Preußen, Marggraf zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Nachdem Wir das die Armen-Anstalten respicirende französische Consistorium zu Berlin auf dessen allerunterthändigstes Ansuchen, von Gerichts-Stempel- und andern Gebühren, in allen feinen Rechts-Angelegenheiten (...)
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Jahr: 1773
Verlag: George Jacob Decker, Königl. Hof-Buchdrucker.
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden Friedrich, König von Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Wir haben auf geschehene Anfrage, in Gnaden resolviret, daß in den Fällen, wo an die Armuth, zu Austheilung unter eintzelne Individua des Capitals oder auch nur derer Zinsen, Erbschaften fallen, imgleichen, wo die Erbes-Einsetzung auf gantze Armen-Häuser, Hospitäler und Waysen-Häuser, mithin auf solche öffentliche Anstalten gehet, welche zur Verpflegung würcklicher Armen und Waysen bestimmet sind, dergleichen Erbschaften von Entrichtung des Collateral-Erbschafts-Stempels gäntzlich befreyet seyn sollen.
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Jahr: 1773
Verlag: George Jacob Decker, Königl. Hof-Buchdrucker.
Mediengruppe: Buch
OPEN V 11.1.0.0