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Cover von Edict, wodurch denenjenigen Auswärtigen und bemittelten Particuliers, welche sich in Seiner Königl. Majestät Landen von nun an etabliren werden, die Versicherung ertheilet wird
daß wann dieselbe etwas über kurz oder lang Ihr Etablissement in denen hiesigen Landen wiederrum quitiren wollen sie sowohl als ihre Erben als denn von Erlegung der Abzugs-Gelder, von dem in hiesigen Lande mitgebrachten Vermögen frey seyn sollen
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Jahr: 1749
Verlag: Cüstrin, Johann Hübner, Königl. Preußl. Neum. Regierungs Buchdr.
Mediengruppe: Buch
OPEN V 11.1.0.0