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Cover von Edict, daß alle Contracte, Verträge und Versprechungen, deren Gegenstand die Summe von Funfzig Rthl. übersteiget, vom 1. Octbr. 1770. an, schriftlich errichtet werden, widrigenfalls aber unverbindlich seyn sollen
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Jahr: 1770
Mediengruppe: Buch
OPEN V 11.1.0.0