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Cover von Edict, Daß keine Supplicata von dem Geheimten-Etats-Rath, noch bey denen Collegiis ohne Unterschrift eines recipirten Advocaten, oder des Concipienten angenommen und decretiret werden,
auch die Advocaten, wann sie sich zur Ungebühr beschweren, und abgewiesen werden, denen Partheyen die Kostenerstatten, und das Duplum zur General-Straf-Casse erlegen sollen, Dahingegen auch die Justitz-Collegia denenselben keine befugte Ursachen zu queruliren geben sollen
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Jahr: 1746
Verlag: Berlin, Christian Albrecht Gäbert, Königlichen Preußischen Hof-Buchdrucker
Mediengruppe: Buch
OPEN V 11.1.0.0