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Cover von Von Gottes Gnaden, Friedrich, König von Preußen, Marggraf zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Es ist angefraget worden: ob Sopldaten und Unter-Officiers-Weiber, welche mit Bürgrlichen oder Bauern fundis ansätzig sind, wenn sie diese mit passivis oneriren wollen, oder Kauf-Geld darauf stehend behalten, so wie ihre Ehemänner, nach der Circulair-Verordnung vom 26. Juli a. c. den Consens des Chefs, darüber beybringen müssen.
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Jahr: 1775
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden Friderich, König von Preußen, Marggraf zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Nachdem Wir das die Armen-Anstalten respicirende französische Consistorium zu Berlin auf dessen allerunterthändigstes Ansuchen, von Gerichts-Stempel- und andern Gebühren, in allen feinen Rechts-Angelegenheiten (...)
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Jahr: 1773
Verlag: George Jacob Decker, Königl. Hof-Buchdrucker.
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Es ist Zweiffel entstanden, wie es mit dem in Erbschafts-Fällen vorgeschriebenen Stempel bey Auseinandersetzungen zwischen Eltern und Kindern zu halten, und haben Wir Euch dahero zu Vermeidung aller Mißdeutung nachfolgendes nicht verhalten wollen.
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Jahr: 1771
Mediengruppe: Buch
Cover von Declaratio des VIIten Paragraphi des Edicti vom 21ten April 1763. in Ansehung der Pächter und Vorpächter
de Dato Berlin, den 2. Martii 1764
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Jahr: 1764
Verlag: Berlin, Gedruckt bey Christian Friedrich Henning
Mediengruppe: Broschüren
Cover von Copia. Von Gottes Gnaden Friedrich, König von Preußen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Es ist von Uns Höchstselbst aus eigener Bewegung verordnet worden: Daß in Unsern Landen aus einer Provinz in die andere künftig kein Abschoß weiter gefordert werden solle ; Seine Königl. Majestät von Preussen, Unser allergnädigster Herr, haben bey der Gelegenheit, daß die Kämmern zu Königsberg von dem Liebnitzischen Stadt-Syndicus Roock, wegen seines in Preussen ererbten und nach Schlesien zu ziehenden Vermögens, den Abschlos gefordert hat, allerhöchst zu resolvieren geruhet (...)
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Jahr: 1777
Mediengruppe: Buch
Cover von Verordnung, daß adeliche Güter an Personen bürgerlichen Standes, ohne Sr. Königl. Majestät Höchsteigenen Consens nicht verkauft, auch diese bürgerliche Eigenthümer verschiedene Rechte, in Ansehung dieser adelichen Güter
nicht geniessen sollen, die sonst adelichen Besitzern zukommen.
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Jahr: 1775
Verlag: George Jacob Decker, Königl. Hof-Buchdrucker.
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden, Friedrich, König von Preußen, Marggraf zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Ihr empfanget hiebey 60 gedruckte Exemplaria der, von Uns aus Höchsteigener Bewegung, um Personen bürgerlichen Standes von dem Ankauf adelicher Güter abzuhalten (...)
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Jahr: 1775
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden, Friedrich, König von Preußen, Marggraf zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Die von Unserer Haupt-Banque ausgestellte Obligationes über die bey derselben oder bey ihren Provincial-Comtoirs zinsbar belegte Gerichtliche Deposita, Pupillen-Gelder, und sonstige Capitalien, sind zeithero sowohl mit dem Siegel des Haupt-Banco-Praesidii, als des Haupt-Banco-Directorii auf Siegellad abgedruckt versehen gewesen, und es hat sich öfters erreignet, daß wenn bey Versendung der Obligationen durch die Post das Lack sich erwärmet, durch Ankleben des Papiers, die Rahmen oder die Zahlen unleserlich worden sind.
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Jahr: 1775
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden, Friedrich, König von Preußen, Marggraf zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Es haben sich nach dem Anführen Unsers General-Directorii verschiedene Fälle ereignet, daß mit Grundstücken angesessene Soldaten desertiret, vorhero aber die Grundstücke gerichtlich verpfändet, das darauf geliehene Geld mitgenommen, und da die Judicia die Obligationen confirmiret und eingetragen, die Creditored zum Nachtheil der Invaliden-Casse ihr Darlehn bezahlt erhalten haben.
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Jahr: 1775
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden, Friderich, König von Preußen, Marggraf zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Nachdem verschiedentlich bemerket worden, daß von einigen Ober- besonders aber Unter-Gerichten auch andern Collegiis, nach Zurückerhaltung der in hiesige Banque belegten Capitalien, die darüber vorhin ausgestellte Obligationes (...)
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Jahr: 1774
Mediengruppe: Buch
OPEN V 11.1.0.0