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Cover von Von Gottes Gnaden Friderich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c
Wir haben Allerhöchst Selbst durch die abschriftlich beyliegende Ordre Unserm Etats-Ministerio zu erkennen gegeben, was bey zeitheriger Betreibung der Aufhebung derer gemeinschaftlichen und vermengten Hütungen Wir für Mängel angemerket, und solchen abgeholfen werden sollen.
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Jahr: 1770
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden Friderich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Chur-Fürst, Souverainer und Oberster Herzog von Schlesien [et]c. [et]c.
Ob Wir wohl ganz bekanntermassen bereits vorhin verschiedentlich geordnet, daß in allen Unsern Provintzien diesseits der Weser, incl. Preussen, keine auswärtig fabricirte Samte und Velphe, worunter selbst die Crefeldter mit gerechnet sind (...)
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Jahr: 1753
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Wir haben nach reiflicher Ueberlegung mit dem Justitz-Departement gefunden, daß die in dem Edict vom 3ten Aug. 1769. über das Vorrecht des Fifci in dem Vermögen derer die mit Uns Höchst Selbst contrahiren §. 2. & 3. erneuerten Verordnungen, daß nemlich: (...)
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Jahr: 1772
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden, Friderich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des. Heil. Rom. Reichs Ertz-Cammerer und Churfürst [et]c. [et]c
Nachdem die ehemals nothwendig gewesene Expedition der ergangenen Urtheile und Bescheide, seit der neuen Justitz-Einrichtung, der Willkühr und dem Verlangen der Partheyen überlassen worden, so hat sich gezeiget, daß fothane Expedition auch selbst in den wichtigsten und solchen Sachen seither unterblieben (...)
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Jahr: 1765
Mediengruppe: Buch
Cover von Project der Sportul-Ordnung bey dem Cammer-Gericht

Project der Sportul-Ordnung bey dem Cammer-Gericht

oder eine nach Sr. Königl. Majestät von Preussen selbst vorgeschriebenem Plan entworfene Cammer-Gerichts-Ordnung nach welcher alle Processe in einem Jahr durch alle drey Instantzen zum Ende gebracht werden sollen und müssen nebst dem Project einer Sportul-ordnung und eines Pupillen-Collegii Projekt Kammer-Gerichts-Ordnung
Jahr: 1748
Mediengruppe: Aufsatz
Cover von Project des Codicis Fridericiani Marchici

Project des Codicis Fridericiani Marchici

oder eine nach Sr. Königl. Majestät von Preussen selbst vorgeschriebenem Plan entworfene Cammer-Gerichts-Ordnung nach welcher alle Processe in einem Jahr durch alle drey Instantzen zum Ende gebracht werden sollen und müssen nebst dem Project einer Sportul-ordnung und eines Pupillen-Collegii Projekt Kammer-Gerichts-Ordnung
Jahr: 1748
Mediengruppe: Aufsatz
Cover von Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Nachdem Wir Höchst Selbst mittelst der an Unser General-Ober [et]c. Directorium und Justitz-Departement unterm 1ten dieses erlassenen Cabinets-Ordre allergnädigst resolviret haben, daß sämtlichen in Unsern Landen sich niederlassenden Fremden und Ausländern frey stehen soll, ob sie sich unter die Leutschen, oder die besondern Französischen, oder Pfältzer Colonie-Gerichte des Orts begeben wollen; (...)
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Jahr: 1772
Mediengruppe: Buch
Cover von Circulare an sämtliche Beamten, Magisträte und Gerichts-Obrigkeiten
Seine Königl. Majestät lassen sämtlichen Beamten, Magisträten und Gerichtsobrigkeiten, auch überhaupt allen gerichtlichen Personen hierdurch bekannt machen: Daß, nachdem Se. Königl. Majestät die an die Gebrüder Schwartz in Pacht übergeben gehabte Stempel-Revenuës Selbst wiederum zu übernehmen geruhet, Höchstdieselbe für nöthig gefunden haben, das beyliegende neue Stempel- und Carten-Edict vom 13ten May a. c. emaniren zu lassen.
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Jahr: 1766
Mediengruppe: Buch
Cover von Historische Beschreibung der Chur und Mark Brandenburg

Historische Beschreibung der Chur und Mark Brandenburg

nach ihrem Ursprung, Einwohnern, Natürlichen Beschaffenheit, Gewässer, Landschaften, Stäten, Geistlichen Stiftern etc. Regenten, deren Staats- u.Religions-Handlungen, Wapen, Siegel und Münzen, Wohlverdienten Geschlechtern Adelichen und Bürgerlichen Standes, Aufnehmen der Wissenschaften und Künste in derselben, theils aus schriftlichen und aus Archiven hergenommen oder auch aus gedruckten Urkunden, theils aus der Erfahrung selbst
Bekmann, Johann Christoph
Mediengruppe: Gesamtwerk
Bände lädt
Cover von Allgemeines Edict, Daß keiner Von Adel, noch andere Vasallen, insonderheit weder hohe und niedere Stifter, noch Ballayen, Dohm-Capitul, Commenden, Prælaturen, Clöster, oder andere Pia Corpora, Städte und Communen &c. so Dörfer und Land-Güter besitz
bey Ein Hundert Ducaten Strafe zur Invaliden-Casse, sich unterstehen sollen, in und bey ihren Gütern Bauer- und Cossäthen-Höfe eingehen zu lassen, und die Aecker und Wiesen davon an sich zu ziehen, oder zu Vorwerckern zu schlagen, nochweniger davon neue Vorwercke anzulegen, ein solches auch selbst in denen Königl. Aemtern beobachtet, die Land-Räthe, bey Vermeydung einer Strafe von Ein Hundert Thlr. wenn sie solches binnen Jahr und Tag nicht anzeigen, darauf besonders acht haben, und davor stehen sollen
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Jahr: 1749
Verlag: Berlin, Christian Albrecht Gäbert, Königlichen Preußischen Hof-Buchdrucker
Mediengruppe: Buch
OPEN V 11.1.0.0