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Cover von Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Es hat sich zeithero verschiedentlich geäußert, daß ohngeachtet auf denen Couverten Herrschaftliche Sachen gestanden, dennoch selbige zu einer Herrschaftl. Post-Freyheit nicht qualificiret gewesen (...)
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Jahr: 1771
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Ohnerachtet bereits durch das, der Edicten-Sammlung vom Jahr 1767. No. 50. inferirte Rescript vom 12ten July 1767. sämtlichen Gerichten und Landschaften, welche Hypothequen-Bücher führen, vorgeschrieben ist
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Jahr: 1771
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Es stehet schon durch die allgemeine Verordnung vom 3. Dec. 1731. fest, daß alte gerichtlich deponirte, noch obsignirte Testamente, deren Autores so viel bekannt, oder nach dem Zeitlauf zu vermuthen ist, nicht mehr am Leben sind, eröffnet, und wenn darin Legata ad pias cauffas vorhanden, selbige, wohin sie gehören, abgegeben werden sollen.
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Jahr: 1771
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Es sind bishero sowohl bey denen Landes-Justitz-Collegiis als bey denen Unter-Gerichten verschiedentlich Zweifel entstanden
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Jahr: 1771
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Es ist Zweiffel entstanden, wie es mit dem in Erbschafts-Fällen vorgeschriebenen Stempel bey Auseinandersetzungen zwischen Eltern und Kindern zu halten, und haben Wir Euch dahero zu Vermeidung aller Mißdeutung nachfolgendes nicht verhalten wollen.
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Jahr: 1771
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Es ist über die Stelle des Stempel-Edicts, im Absatz von denen Vollmachten §. 1. wo es heisset: (...)
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Jahr: 1771
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Da Wir aus den eingekommenen Tabellen von dem zu den Mieths-Contracten verbrauchten Stempel-Papier bemercket haben, daß zu denen unter Funfzig Thaler betragenden schriftlichen Mieths-Contracten kein Stempel-Papier adhibiret worden, gleichwohl aber per Rescriptum vom 4. May 1769. ausdrücklich allgemein und ohne Ausnahme der schriftlichen Mieths-Contracte verordnet ist (...)
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Jahr: 1771
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Nachdem Wir aus denen verschiedenen, bey Collateral-Erbschafts-Stempelsatz betreffenden, bey Und geschehenen Anfragen gewahr geworden, was für Zweiffel bey Anwendung Unserer unterm 29sten April 1771. ergangenen disfalsigen Circular-Verordnung annoch vorkommen (...)
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Jahr: 1771
Mediengruppe: Buch
Cover von Circulare an sämtliche Beamten, Magisträte und Gerichts-Obrigkeiten
Seine Königl. Majestät lassen sämtlichen Beamten, Magisträten und Gerichtsobrigkeiten, auch überhaupt allen gerichtlichen Personen hierdurch bekannt machen: Daß, nachdem Se. Königl. Majestät die an die Gebrüder Schwartz in Pacht übergeben gehabte Stempel-Revenuës Selbst wiederum zu übernehmen geruhet, Höchstdieselbe für nöthig gefunden haben, das beyliegende neue Stempel- und Carten-Edict vom 13ten May a. c. emaniren zu lassen.
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Jahr: 1766
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden, Friderich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des. Heil. Rom. Reichs Ertz-Cammerer und Churfürst [et]c. [et]c
Nachdem die ehemals nothwendig gewesene Expedition der ergangenen Urtheile und Bescheide, seit der neuen Justitz-Einrichtung, der Willkühr und dem Verlangen der Partheyen überlassen worden, so hat sich gezeiget, daß fothane Expedition auch selbst in den wichtigsten und solchen Sachen seither unterblieben (...)
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Jahr: 1765
Mediengruppe: Buch
OPEN V 11.1.0.0