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Cover von Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Nachdem Wir Höchst Selbst mittelst der an Unser General-Ober [et]c. Directorium und Justitz-Departement unterm 1ten dieses erlassenen Cabinets-Ordre allergnädigst resolviret haben, daß sämtlichen in Unsern Landen sich niederlassenden Fremden und Ausländern frey stehen soll, ob sie sich unter die Leutschen, oder die besondern Französischen, oder Pfältzer Colonie-Gerichte des Orts begeben wollen; (...)
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Jahr: 1772
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Da Wir in Erfahrung gebracht, daß das unter dem 31ten Decembr. a. pr. erlassene Circulare, wegen derer von Collateral-Erben zu bezahlenden Stempel-Gebühren euch aus Versehen Unserer Geheimen Directorial-Canzelen nicht infinuiret worden: (...)
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Jahr: 1772
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Wir haben nach reiflicher Ueberlegung mit dem Justitz-Departement gefunden, daß die in dem Edict vom 3ten Aug. 1769. über das Vorrecht des Fifci in dem Vermögen derer die mit Uns Höchst Selbst contrahiren §. 2. & 3. erneuerten Verordnungen, daß nemlich: (...)
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Jahr: 1772
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Wir fügen euch hierdurch zu wissen, daß zur Sicherheit dererjenigen, welche Nomina activa mit Arrest belegen (...)
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Jahr: 1772
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Wir haben fast bey jedem Gerichts-Hof und in den Criminal-Processen, einen andern modum procedendi respective derer Defensionen, besonders in der 2ten Instantz bemercket.
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Jahr: 1772
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Ohnerachtet bereits durch das, der Edicten-Sammlung vom Jahr 1767. No. 50. inferirte Rescript vom 12ten July 1767. sämtlichen Gerichten und Landschaften, welche Hypothequen-Bücher führen, vorgeschrieben ist
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Jahr: 1771
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden, Friderich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des. Heil. Rom. Reichs Ertz-Cammerer und Churfürst [et]c. [et]c
Nachdem die ehemals nothwendig gewesene Expedition der ergangenen Urtheile und Bescheide, seit der neuen Justitz-Einrichtung, der Willkühr und dem Verlangen der Partheyen überlassen worden, so hat sich gezeiget, daß fothane Expedition auch selbst in den wichtigsten und solchen Sachen seither unterblieben (...)
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Jahr: 1765
Mediengruppe: Buch
Cover von Verordnung, daß adeliche Güter an Personen bürgerlichen Standes, ohne Sr. Königl. Majestät Höchsteigenen Consens nicht verkauft, auch diese bürgerliche Eigenthümer verschiedene Rechte, in Ansehung dieser adelichen Güter
nicht geniessen sollen, die sonst adelichen Besitzern zukommen.
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Jahr: 1775
Verlag: George Jacob Decker, Königl. Hof-Buchdrucker.
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden, Friedrich, König von Preußen, Marggraf zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Ihr empfanget hiebey 60 gedruckte Exemplaria der, von Uns aus Höchsteigener Bewegung, um Personen bürgerlichen Standes von dem Ankauf adelicher Güter abzuhalten (...)
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Jahr: 1775
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden, Friedrich, König von Preußen, Marggraf zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Die von Unserer Haupt-Banque ausgestellte Obligationes über die bey derselben oder bey ihren Provincial-Comtoirs zinsbar belegte Gerichtliche Deposita, Pupillen-Gelder, und sonstige Capitalien, sind zeithero sowohl mit dem Siegel des Haupt-Banco-Praesidii, als des Haupt-Banco-Directorii auf Siegellad abgedruckt versehen gewesen, und es hat sich öfters erreignet, daß wenn bey Versendung der Obligationen durch die Post das Lack sich erwärmet, durch Ankleben des Papiers, die Rahmen oder die Zahlen unleserlich worden sind.
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Jahr: 1775
Mediengruppe: Buch
OPEN V 11.1.0.0