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Cover von Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Es sind bishero sowohl bey denen Landes-Justitz-Collegiis als bey denen Unter-Gerichten verschiedentlich Zweifel entstanden
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Jahr: 1771
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Es ist über die Stelle des Stempel-Edicts, im Absatz von denen Vollmachten §. 1. wo es heisset: (...)
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Jahr: 1771
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Nachdem Wir aus denen verschiedenen, bey Collateral-Erbschafts-Stempelsatz betreffenden, bey Und geschehenen Anfragen gewahr geworden, was für Zweiffel bey Anwendung Unserer unterm 29sten April 1771. ergangenen disfalsigen Circular-Verordnung annoch vorkommen (...)
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Jahr: 1771
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden, Friedrich, König von Preußen, Marggraf zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Ihr empfanget hiebey 60 gedruckte Exemplaria der, von Uns aus Höchsteigener Bewegung, um Personen bürgerlichen Standes von dem Ankauf adelicher Güter abzuhalten (...)
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Jahr: 1775
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden, Friedrich, König von Preußen, Marggraf zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Die von Unserer Haupt-Banque ausgestellte Obligationes über die bey derselben oder bey ihren Provincial-Comtoirs zinsbar belegte Gerichtliche Deposita, Pupillen-Gelder, und sonstige Capitalien, sind zeithero sowohl mit dem Siegel des Haupt-Banco-Praesidii, als des Haupt-Banco-Directorii auf Siegellad abgedruckt versehen gewesen, und es hat sich öfters erreignet, daß wenn bey Versendung der Obligationen durch die Post das Lack sich erwärmet, durch Ankleben des Papiers, die Rahmen oder die Zahlen unleserlich worden sind.
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Jahr: 1775
Mediengruppe: Buch
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Es haben sich nach dem Anführen Unsers General-Directorii verschiedene Fälle ereignet, daß mit Grundstücken angesessene Soldaten desertiret, vorhero aber die Grundstücke gerichtlich verpfändet, das darauf geliehene Geld mitgenommen, und da die Judicia die Obligationen confirmiret und eingetragen, die Creditored zum Nachtheil der Invaliden-Casse ihr Darlehn bezahlt erhalten haben.
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Jahr: 1775
Mediengruppe: Buch
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Es ist bey Gelegenheit eines Processes Unserer hiesigen Academie der Wissenschaften der Zweifel entstanden, ob derselben die Sportul- und Stempel-Freyheit zustehe oder nicht?
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Jahr: 1772
Mediengruppe: Buch
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Es stehet schon durch die allgemeine Verordnung vom 3. Dec. 1731. fest, daß alte gerichtlich deponirte, noch obsignirte Testamente, deren Autores so viel bekannt, oder nach dem Zeitlauf zu vermuthen ist, nicht mehr am Leben sind, eröffnet, und wenn darin Legata ad pias cauffas vorhanden, selbige, wohin sie gehören, abgegeben werden sollen.
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Jahr: 1771
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden Friedrich, König von Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Wir haben auf geschehene Anfrage, in Gnaden resolviret, daß in den Fällen, wo an die Armuth, zu Austheilung unter eintzelne Individua des Capitals oder auch nur derer Zinsen, Erbschaften fallen, imgleichen, wo die Erbes-Einsetzung auf gantze Armen-Häuser, Hospitäler und Waysen-Häuser, mithin auf solche öffentliche Anstalten gehet, welche zur Verpflegung würcklicher Armen und Waysen bestimmet sind, dergleichen Erbschaften von Entrichtung des Collateral-Erbschafts-Stempels gäntzlich befreyet seyn sollen.
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Jahr: 1773
Verlag: George Jacob Decker, Königl. Hof-Buchdrucker.
Mediengruppe: Buch
Cover von Gedenkbuch an die silberne Jubel-Hochzeitsfeier Ihrer Kgl. Majestäten Friedrich Wilhelm IV. und Elisabeth Ludovika v. Preußen zu Potsdam am 29.11.1848
Verfasser: Förster, K. G. J. Suche nach diesem Verfasser
Jahr: 1849
Verlag: Berlin, Carl Schultze
Mediengruppe: Buch
OPEN V 11.1.0.0