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Seine Königl. Majestät lassen sämtlichen Beamten, Magisträten und Gerichtsobrigkeiten, auch überhaupt allen gerichtlichen Personen hierdurch bekannt machen: Daß, nachdem Se. Königl. Majestät die an die Gebrüder Schwartz in Pacht übergeben gehabte Stempel-Revenuës Selbst wiederum zu übernehmen geruhet, Höchstdieselbe für nöthig gefunden haben, das beyliegende neue Stempel- und Carten-Edict vom 13ten May a. c. emaniren zu lassen.
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Jahr: 1766
Mediengruppe: Buch
denen Hertzogthümern Magdeburg und Pommern, auch Fürstenthum Halberstadt, und dazu gehörigen Graf- und Herrschafften ; De Dato Berlin, den 17ten December, 1765
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Jahr: 1765
Verlag: Berlin, gedr. bey George Jacob Decker
Mediengruppe: Broschüren
bewollete und unbewollete Felle, außer Landes geführet werden sollen.
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Jahr: 1774
Verlag: George Jacob Decker, Königl. Hof-Buchdrucker.
Mediengruppe: Buch
Wir haben auf geschehene Anfrage, in Gnaden resolviret, daß in den Fällen, wo an die Armuth, zu Austheilung unter eintzelne Individua des Capitals oder auch nur derer Zinsen, Erbschaften fallen, imgleichen, wo die Erbes-Einsetzung auf gantze Armen-Häuser, Hospitäler und Waysen-Häuser, mithin auf solche öffentliche Anstalten gehet, welche zur Verpflegung würcklicher Armen und Waysen bestimmet sind, dergleichen Erbschaften von Entrichtung des Collateral-Erbschafts-Stempels gäntzlich befreyet seyn sollen.
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Jahr: 1773
Verlag: George Jacob Decker, Königl. Hof-Buchdrucker.
Mediengruppe: Buch
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Jahr: 1772
Verlag: George Jacob Decker, Königl. Hof-Buchdrucker.
Mediengruppe: Buch
Nachdem Wir Höchst Selbst mittelst der an Unser General-Ober [et]c. Directorium und Justitz-Departement unterm 1ten dieses erlassenen Cabinets-Ordre allergnädigst resolviret haben, daß sämtlichen in Unsern Landen sich niederlassenden Fremden und Ausländern frey stehen soll, ob sie sich unter die Leutschen, oder die besondern Französischen, oder Pfältzer Colonie-Gerichte des Orts begeben wollen; (...)
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Jahr: 1772
Mediengruppe: Buch
Da Wir in Erfahrung gebracht, daß das unter dem 31ten Decembr. a. pr. erlassene Circulare, wegen derer von Collateral-Erben zu bezahlenden Stempel-Gebühren euch aus Versehen Unserer Geheimen Directorial-Canzelen nicht infinuiret worden: (...)
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Jahr: 1772
Mediengruppe: Buch
Es ist bey Gelegenheit eines Processes Unserer hiesigen Academie der Wissenschaften der Zweifel entstanden, ob derselben die Sportul- und Stempel-Freyheit zustehe oder nicht?
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Jahr: 1772
Mediengruppe: Buch
Nachdem Wir aus denen verschiedenen, bey Collateral-Erbschafts-Stempelsatz betreffenden, bey Und geschehenen Anfragen gewahr geworden, was für Zweiffel bey Anwendung Unserer unterm 29sten April 1771. ergangenen disfalsigen Circular-Verordnung annoch vorkommen (...)
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Jahr: 1771
Mediengruppe: Buch
Es ist in dem Edict vom 21sten Octobr. 1769. stattsam zu erkennen gegeben worden, daß dessen hauptsächlichster Gegenstand auf mehrere Beförderung des Wiesenbaues gehe.
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Jahr: 1770
Mediengruppe: Buch
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OPEN V 12.0.0.20