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Cover von Allerhöchst befohlene Ordnung d.Feierlickeiten b.d.am 26.Mai 1853 zu Charlottenburg stattfind. Vermählung ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Anna v. Preußen mit Seiner Hochfürstl. Durchlaucht dem Prinzen Friedrich Wilhelm v.Hessen
auf Seiner Königlichen Majestät Allergnädigsten Special-Befehl Der Ober-Ceremonien-Meister Freiherr von Stillfried
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Jahr: 1853
Verlag: Berlin
Mediengruppe: Buch
Cover von Befehl Seiner Königlichen Majestät, des Selbstherrschers aller Reussen [et]c. [et]c. [et]c., aus dem Kurländischen Kameralhofe an das Kronsgut Nauditten No. 4471
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Jahr: 1799
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c
Da die Circular-Verordnung vom 16ten December 1783, nach welcher jeder Erbe von dem ihm zugefallenen Erbschafts-Antheil besonders den Erbschafts-Stempel zu erlegen schuldig ist, oder, wenn der Betrag der Erbschaft nicht constire, noch solchen anzugeben eine gesetzliche Verbindlichkeit vorhanden ist (...)
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Jahr: 1799
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden, Friderich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des. Heil. R. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Es ist in dem Edict vom 21sten Octobr. 1769. stattsam zu erkennen gegeben worden, daß dessen hauptsächlichster Gegenstand auf mehrere Beförderung des Wiesenbaues gehe.
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Jahr: 1770
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden Friderich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c
Wir haben Allerhöchst Selbst durch die abschriftlich beyliegende Ordre Unserm Etats-Ministerio zu erkennen gegeben, was bey zeitheriger Betreibung der Aufhebung derer gemeinschaftlichen und vermengten Hütungen Wir für Mängel angemerket, und solchen abgeholfen werden sollen.
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Jahr: 1770
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden Friderich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c
Es ist Euch zu Eurem Direction unterm 22sten Febr. a. c. bekannt gemachet worden: daß die, in dem Stempel-Edict vom 13ten May 1766. Art. 14. n. 5. festgesetzte Exemtion von dem Gebrauch des Stempel-Papiers, nicht nur bey Actibus contentiofae jurisdictionis, sondern überhaupt ohne Unterscheid in allen Fällen, wo das Object nur bis dreyßig Thaler ausmache, statt finden müsse.
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Jahr: 1769
Mediengruppe: Buch
Cover von Copia. Von Gottes Gnaden Friedrich, König von Preußen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Es ist von Uns Höchstselbst aus eigener Bewegung verordnet worden: Daß in Unsern Landen aus einer Provinz in die andere künftig kein Abschoß weiter gefordert werden solle ; Seine Königl. Majestät von Preussen, Unser allergnädigster Herr, haben bey der Gelegenheit, daß die Kämmern zu Königsberg von dem Liebnitzischen Stadt-Syndicus Roock, wegen seines in Preussen ererbten und nach Schlesien zu ziehenden Vermögens, den Abschlos gefordert hat, allerhöchst zu resolvieren geruhet (...)
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Jahr: 1777
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden, Friedrich, König von Preußen, Marggraf zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Ihr empfanget hiebey 60 gedruckte Exemplaria der, von Uns aus Höchsteigener Bewegung, um Personen bürgerlichen Standes von dem Ankauf adelicher Güter abzuhalten (...)
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Jahr: 1775
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden, Friedrich, König von Preußen, Marggraf zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Die von Unserer Haupt-Banque ausgestellte Obligationes über die bey derselben oder bey ihren Provincial-Comtoirs zinsbar belegte Gerichtliche Deposita, Pupillen-Gelder, und sonstige Capitalien, sind zeithero sowohl mit dem Siegel des Haupt-Banco-Praesidii, als des Haupt-Banco-Directorii auf Siegellad abgedruckt versehen gewesen, und es hat sich öfters erreignet, daß wenn bey Versendung der Obligationen durch die Post das Lack sich erwärmet, durch Ankleben des Papiers, die Rahmen oder die Zahlen unleserlich worden sind.
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Jahr: 1775
Mediengruppe: Buch
Cover von Von Gottes Gnaden, Friedrich, König von Preußen, Marggraf zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c
Es haben sich nach dem Anführen Unsers General-Directorii verschiedene Fälle ereignet, daß mit Grundstücken angesessene Soldaten desertiret, vorhero aber die Grundstücke gerichtlich verpfändet, das darauf geliehene Geld mitgenommen, und da die Judicia die Obligationen confirmiret und eingetragen, die Creditored zum Nachtheil der Invaliden-Casse ihr Darlehn bezahlt erhalten haben.
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Jahr: 1775
Mediengruppe: Buch
OPEN V 11.1.0.0