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Cover von Verordnung, daß adeliche Güter an Personen bürgerlichen Standes, ohne Sr. Königl. Majestät Höchsteigenen Consens nicht verkauft, auch diese bürgerliche Eigenthümer verschiedene Rechte, in Ansehung dieser adelichen Güter
nicht geniessen sollen, die sonst adelichen Besitzern zukommen.
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Jahr: 1775
Verlag: George Jacob Decker, Königl. Hof-Buchdrucker.
Mediengruppe: Buch
Cover von Allgemeine Ordnung vor das souveraine Hertzogthum Schlesien, wonach die Land- und Hypothequen-Bücher über unbewegliche Güter, zur Sicherheit der Eigenthümer und Creditorum, einzurichten sind
angegeben an : corporis iuris Fridericiani 1749
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Jahr: 1750
Verlag: Bresslau, Korn
Mediengruppe: Buch
Cover von Allgemeine Ordnung vor das Souveraine Herzogthum Schlesien

Allgemeine Ordnung vor das Souveraine Herzogthum Schlesien

wonach die Land- u. Hypothequen-Bücher über unbewegliche Güter, zur Sicherheit d. Eigenthümer u. Creditorum einzurichten sind ; De Dato Berlin, den 4. August 1750
Jahr: 1750
Mediengruppe: Aufsatz
OPEN V 11.1.0.0