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Bischof Siegfried II. von Brandenburg (Ende 1216 - 1220/21) bestätigt dem Brandenburger Domkapitel dessen Rechte und Besitzungen, 28. Dezember 1216
Verfasserangabe:
Lutz Partenheimer
Jahr:
2013
Mediengruppe:
Aufsatz
Kurz nach seiner Amtsübernahme bestätigte er in zwei erhalten gebliebenen Urkunden die Besitzungen des Brandenburger Domkapitels. Beide Fassungen sind auf den 28. Dezember 1216 datiert, die erste ist in Brandenburg, die zweite in Ziesar ausgestellt. In der zweiten, tatsächlich wohl später aufgesetzten Ausfertigung wurden die Archidiakonatsrechte des Dompropstes für die neuen östlichen Bistumsteile bestätigt. In beiden Fassungen erschien der Markgraf von Brandenburg, Albrecht II., als Zeuge, tatsächlich war er wohl nur bei der Ausstellung der ersten Fassung zugegen. Mit der zweiten sollten anscheinend dessen Pläne zur Gründung eines exemten Kollegiatstiftes abgewehrt werden. Zudem wurde das Recht der Bischofswahl allein dem Domkapitel zugesprochen. Die Wahlordnung von 1187 sah noch eine Beteiligung des Leitzkauer Stiftes, aus dem das Domkapitel hervorging, vor. Diese Regelung stieß auf Widerstand und verursachte nach Siegfrieds Tod noch weiteren Streit. In der ersten Fassung erscheinen erstmals Rhinow, Jessen, Saarmund, Luckenwalde und Glienecke (östlich von Ziesar), in der zweiten Rathenow, Friesack, (Fehr)Bellin, Kremmen, Bötzow (seit 1652 Oranienburg) sowie Zehdenick.
Verfasserangabe:
Lutz Partenheimer
Jahr:
2013
Aufsätze:
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Beschreibung:
S. 14 - 37 : Abb.
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