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Es ist Zweiffel entstanden, wie es mit dem in Erbschafts-Fällen vorgeschriebenen Stempel bey Auseinandersetzungen zwischen Eltern und Kindern zu halten, und haben Wir Euch dahero zu Vermeidung aller Mißdeutung nachfolgendes nicht verhalten wollen.
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Jahr: 1771
Mediengruppe: Buch
Ohnerachtet bereits durch das, der Edicten-Sammlung vom Jahr 1767. No. 50. inferirte Rescript vom 12ten July 1767. sämtlichen Gerichten und Landschaften, welche Hypothequen-Bücher führen, vorgeschrieben ist
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Jahr: 1771
Mediengruppe: Buch
Es stehet schon durch die allgemeine Verordnung vom 3. Dec. 1731. fest, daß alte gerichtlich deponirte, noch obsignirte Testamente, deren Autores so viel bekannt, oder nach dem Zeitlauf zu vermuthen ist, nicht mehr am Leben sind, eröffnet, und wenn darin Legata ad pias cauffas vorhanden, selbige, wohin sie gehören, abgegeben werden sollen.
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Jahr: 1771
Mediengruppe: Buch
Es sind bishero sowohl bey denen Landes-Justitz-Collegiis als bey denen Unter-Gerichten verschiedentlich Zweifel entstanden
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Jahr: 1771
Mediengruppe: Buch
Es ist über die Stelle des Stempel-Edicts, im Absatz von denen Vollmachten §. 1. wo es heisset: (...)
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Jahr: 1771
Mediengruppe: Buch
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OPEN V 12.0.0.20