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Copia. Von Gottes Gnaden Friedrich, König von Preußen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c

Es ist von Uns Höchstselbst aus eigener Bewegung verordnet worden: Daß in Unsern Landen aus einer Provinz in die andere künftig kein Abschoß weiter gefordert werden solle ; Seine Königl. Majestät von Preussen, Unser allergnädigster Herr, haben bey der Gelegenheit, daß die Kämmern zu Königsberg von dem Liebnitzischen Stadt-Syndicus Roock, wegen seines in Preussen ererbten und nach Schlesien zu ziehenden Vermögens, den Abschlos gefordert hat, allerhöchst zu resolvieren geruhet (...)
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Jahr: 1777
Mediengruppe: Buch
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Signatur: 0 B 1668/1 (101) Standort 2: Magazin R 3.1.-422 Standort 3: Barcode: 00098830 Status: Gesperrt Ausleihhinweis:

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Jahr: 1777
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Beschreibung: 2 Blatt
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Friedrich II. <Preußen, König> (1712-1786) / Steuer / Verordnung
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Friedrich II. <Preußen, König> ; Fürst, v.; Münchhausen, v.; Zedlitz, v.; Dörnberg, v.
Fußnote: Auf Sr. Königl. Majestät allergnädigsten Special-Befehl.
Mediengruppe: Buch