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Von Gottes Gnaden Friderich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c

Es ist Euch zu Eurem Direction unterm 22sten Febr. a. c. bekannt gemachet worden: daß die, in dem Stempel-Edict vom 13ten May 1766. Art. 14. n. 5. festgesetzte Exemtion von dem Gebrauch des Stempel-Papiers, nicht nur bey Actibus contentiofae jurisdictionis, sondern überhaupt ohne Unterscheid in allen Fällen, wo das Object nur bis dreyßig Thaler ausmache, statt finden müsse.
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Jahr: 1769
Mediengruppe: Buch
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Signatur: 0 B 1668/1 (55) Standort 2: Magazin R 3.1.-422 Standort 3: Barcode: 00098993 Status: Gesperrt Ausleihhinweis:

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Jahr: 1769
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Beschreibung: 2 Blatt
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Friedrich II. <Preußen, König> (1712-1786) / Stempelgesetz / Bekanntmachung
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Friedrich II. <Preußen, König> ; Fürst, v.; Massow, v.; Blumenthal, v.; Münchhausen, v.
Fußnote: Auf Seiner Königlichen Majestät allergnädigsten Special-Befehl
Mediengruppe: Buch