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Nachdem Se. Königl. Majest. Unser allergnädigster König, und Herr, durch das Sub dato Berlin, den 20. Novemb. 1721. emanirte Patent, nicht nur denen Neuanbauernden, sondern auch denen an jeden Orthen annoch fehlenden Handwerckern

besondere Freyheiten, als denen Neuanbauernden, 8.12. bis 15. Rthlr. pro Cent an Bau-Freyheits Geldern, aus dero Accise-Cassen, denen Handwerckern aber Frey-bürger und Meister-Recht, auch 6.8. und 10. jährige Exemptionen von allen Bürgerlichen und dero Cassen so wohl in der Catha-Oneribus allergnädigst versprochen.
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Jahr: 1722
Mediengruppe: Buch
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Jahr: 1722
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Beschreibung: 2 Blatt
Schlagwortketten:
Friedrich Wilhelm <I., Preußen, König> / Handwerker <Beruf> / Verordnung
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Friedrich Wilhelm I.
Mediengruppe: Buch