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Allgemeine Verordnung an sämtliche Magisträte und Obrigkeiten, wie es mit den ohne vorgängige Anzeige eines Königlichen Officianten in ihrer Gerichtsbarkeit entdeckten und untersuchten Tobacks-Contraventionen,

in Ansehung der Entscheidung und der Strafe gehalten werden soll
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Jahr: 1770
Verlag: George Jacob Decker, Königl. Hof-Buchdrucker.
Mediengruppe: Buch
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Signatur: 0 B 1668/1 (63) Standort 2: Magazin R 3.1.-422 Standort 3: Barcode: 00098844 Status: Gesperrt Ausleihhinweis:

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Jahr: 1770
Verlag: George Jacob Decker, Königl. Hof-Buchdrucker.
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Beschreibung: 4 Blatt
Schlagwortketten:
Friedrich <II., Preußen, König> / Gerichtsbarkeit / Verordnung
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Friedrich II. <Preußen, König> ; Jariges, v.; Horst, v. d.
Fußnote: De Dato Berlin, den 1. August, 1770
Mediengruppe: Buch