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Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz

- Anwendungshinweise - ; Grundlage für die folgenden Hinweise sind das Akteneinsichts- und Informationsgesetz (AIG) vom 10. März 1998 (GVBl. I S. 46), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (GVBl. I Nr. 7), sowie die Empfehlungen der Landesbeauftragten in den von ihr bearbeiteten Beschwerdefällen aus den Jahren 1998 bis 2020. ; [Stand: 2022]
Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Brandenburg ; Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Verlag: Potsdam, LGB
Mediengruppe: Broschüren
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Beschreibung: 168 Seiten
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